Geänderte Aufnahmebedingungen!
Gute Nachrichten für alle, die für eine Anmeldung im Kolleg oder Abendgymnasium noch nicht die erforderten zwei Jahre Berufstätigkeit mitbringen: Im Einzelfall können wir Ihnen trotzdem einen Schulplatz anbieten! Melden Sie sich also auf jeden Fall für ein Beratungsgespräch bei uns, wir prüfen dann, ob wir Sie aufnehmen können. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Ministeriums!